Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Gutachtern. Wir fahren zu Ihnen, erstellen professionelle Lichtbilder und übernehmen die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Sie müssen sich um NICHTS kümmern.
TÜV abgelaufen?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung und lassen Sie ihr Fahrzeug bei einem Kaffee untersuchen.
Vertrauen auch Sie auf Ingenieure.
Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt und Sie wollen, dass der Schaden zügig abgewickelt und von der gegnerischen Versicherung reguliert wird?
Oder ist die Frist für die wiederkehrende Haupt- & Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug fällig?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten zuverlässige und schnelle Dienste an. Schnell und unkompliziert.
Wir erstellen Unfallgutachten in Berlin und Umgebung. Schnell, kompetent und direkt vor Ort. Wir rechnen mit der gegnerischen Versicherung ab, somit ist der Service für Sie kostenlos.
Ob HU/AU, BOKraft, Änderungsabnahmen oder Mängelkarten. Im Namen und auf Rechnung des TÜV Rheinland / FSP sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Sie möchten Ihr Fahrzeug veräußern, Ihr Fahrzeug aus einem Unternehmen ins private Eigentum übertragen oder andersrum? Oder einen Oldtimer versichern oder benötigen für die Behörde einen Wertnachweis? Gerne bewertet MAHA Ihr Fahrzeug und erstellt dazu ein fundiertes Wertgutachten.
Was kostet mich ein Gutachten? Muss ich was bezahlen?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung.


Darf ich mir selber einen Kfz-Gutachter aussuchen?
JA! Wenn Sie in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER
Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei! Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.
JA! Wenn Sie in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER
Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkosten-voranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.
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